Mit dem Wachstumschancengesetz gilt ab 1. Januar 2025 für inländische B2B-Umsätze die Pflicht zur Erstellung einer E-Rechnung. Auch wenn einige Regelungen seitens des BMFs noch ausstehen, ist es wichtig, sich rechtzeitig auf diese Änderung vorzubereiten, da die Touristik (inklusive Reisen mit Besteuerung gemäß § 25 UStG) von dieser Änderung betroffen sind. Im Web-Seminar lernen Sie, für welche Lieferungen und Leistungen die neuen Rechtsvorschriften gelten, ob und in welchen Fällen weiterhin Papierrechnungen oder Rechnungen per PDF genutzt werden können und welche Ausnahmen sowie Übergangsfristen das BMF festgelegt hat.
Themenübersicht:
Gesetzliche Anforderungen (Michael Althoff):
1. Rechnungsarten ab 2025: E-Rechnungen und sonstige Rechnungen
2. Anwendungspflicht und Anforderungen an E-Rechnungen ab 2025
3. Nicht von der E-Rechnungspflicht betroffene Rechtsgeschäfte
4. Übergangsregelungen bis Ende 2026 sowie Ende 2027
5. Auswirkungen auf Vorsteuerabzug
6. Empfehlungen zur Umsetzung und Bedeutung des für Q4 avisierten BMF-Schreibens
Beispiele für eine Umsetzung in der Praxis (Mona Kronenburg):
1. Betroffene Systeme
2. Empfehlungen zur praktischen Handhabung von E-Rechnungen
3. Was sollte ein Unternehmen vor dem 1. Januar 2025 tun?
Michael Althoff, MC Management Consulting GmbH
Mona Kronenburg, travel-BA.Sys GmbH & Co. KG
Kundengruppe | Preis | |
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regulär | € 59,00 | |
DRV-Mitglied | kostenlos | |
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