Digitale Barrierefreiheit im eCommerce (B2C)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025 bezieht sich auf die Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen, einschließlich die digitale Barrierefreiheit im eCommerce (B2C). Im Kontext digitaler Barrierefreiheit bedeutet dies, dass Websites und digitale Plattformen so gestaltet werden müssen, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen.
Warum sollten Unternehmen das Thema ernst nehmen?
Die Auseinandersetzung von Unternehmen mit dem Thema Barrierefreiheit vor der Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) 2025 ist aus mehreren Gründen wichtig. Denn die frühzeitige Prüfung und Anpassung digitaler Angebote und Produkte an barrierefreie Standards ist nicht nur ein Schritt zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch ein strategischer Schritt, um die Benutzererfahrung zu verbessern, Kosten zu senken und das Unternehmensimage zu stärken.
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Unsere Referenten:
Anwendungsbereich:
Sobald ein Dienstleistungsunternehmen entweder mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von über 2 Mio. € erzielt, ist es verpflichtet, seinen digitalen Auftritt barrierefrei zu gestalten.
Kundengruppe | Preis | |
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regulär | € 59,00 | |
DRV-Mitglied | kostenlos | |
Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. |